Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten
18. Dezember 2014
Ab dem 01.01.2015 tritt der Mindestlohn von 8,50 € in Kraft. In der folgenden Anlage erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Regelungen, die zu beachten sind.
Mit den Neuregelungen des Tarifautonomiegesetzes werden Arbeitgeber ab 01.01.2015 verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Hierzu haben wir Ihnen ein "Stundenaufstellungsformular" als PDF-Datei angehängt.